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Nordrhein-Westfalen: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur ab 50 kW

Nordrhein-Westfalen: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur ab 50 kW

Beantragungszeitraum
25. Sept. bis 25. Okt. 2023

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrunde angekündigt. Fördergegenstand ist die Beschaffung und Errichtung fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen (ab 50 kW) für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen:

  • Schnellladeeinrichtungen mit mindestens zwei fest installierten Schnell-Ladepunkten
  • Netzanschluss (auch in Kombination mit einem Pufferspeicher möglich)

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind u.a. eine Betriebsdauer von mind. 6 Jahren, die Preisvergabe des Ad-hoc-Laden an Anbieter in der unmittelbaren Nähe und die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien. Des Weiteren gibt es Vorgaben für die öffentliche Zugänglichkeit. Hier ist eine sogenannte „24/7“ Nutzung Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderhöhe.

Übersicht zu maximalen Förderbeträgen:

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Antragsberechtigte sind Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe.

Wir begleiten Sie gerne im Teilnahmeprozess. Sie erhalten von uns alle relevanten Informationen rund um die Antragstellung, zu allen technischen Anforderungen und Förderbedingungen. Ebenso beantworten wir Ihre Fragen zu den Themen Depotladen in Kombination mit (vorhandenen) PV-Anlagen, Speichern und regelbasierten, dynamischen Lastmanagement