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Nordrhein-Westfalen: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur ab 50 kW

Nordrhein-Westfalen: Neuer Förderaufruf für Ladeinfrastruktur ab 50 kW

Beantragungszeitraum
25. Sept. bis 25. Okt. 2023

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrunde angekündigt. Fördergegenstand ist die Beschaffung und Errichtung fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturen (ab 50 kW) für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen:

  • Schnellladeeinrichtungen mit mindestens zwei fest installierten Schnell-Ladepunkten
  • Netzanschluss (auch in Kombination mit einem Pufferspeicher möglich)

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind u.a. eine Betriebsdauer von mind. 6 Jahren, die Preisvergabe des Ad-hoc-Laden an Anbieter in der unmittelbaren Nähe und die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien. Des Weiteren gibt es Vorgaben für die öffentliche Zugänglichkeit. Hier ist eine sogenannte „24/7“ Nutzung Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderhöhe.

Übersicht zu maximalen Förderbeträgen:

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Antragsberechtigte sind Unternehmen, Freiberufler und Kommunale Betriebe.

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