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Herbst 2024 – neue Förderrunden in Baden-Württemberg und Bayern

Herbst 2024 – neue Förderrunden in Baden-Württemberg und Bayern

Jetzt Fördergelder zur Anschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg beantragen. Anmeldebeginn ist der 01.11.2024!

Die Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der wirtschafts-,
verkehrs- und klimapolitischen Ziele in Baden-Württemberg. Das Ministerium für Verkehr verfolgt das Ziel, den Anteil von alternativen Antrieben im straßengebundenen Güterverkehr zu
erhöhen und damit CO₂-Emissionen zu reduzieren. Ziel der ausgeschriebenen Förderungsmaßnahme ist daher der Aufbau der für den Betrieb von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen notwendigen Ladeinfrastruktur.

Förderfähig ist die Beschaffung und Installation neuer stationärer, nichtöffentlich und öffentlich zugänglicher Ladepunkte inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen auf Betriebsgeländen, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs.

Fördergegenstand

  • Schnell-Ladepunkte (ausschließlich Gleichstrom) mit einer Ladeleistung von über 22 kW Ausgaben – maximale Förderquote KMU 40% / maximale Förderquote bei Großunternehmen 20 % / höchstmöglicher Förderbetrag 25.000 € (pro Schnell-Ladepunkt)
  • Anschluss an das Spannungsnetz (inkl. ggf. Stromerzeugung) – max. Förderquote KMU 40% / max. Förderquote bei Großunternehmen 20 % / max. Förderbetrag 50.000 €

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 50.000 Euro. (Mindestgrenze) betragen. Antragstellung bis zum 30.06.2026 erforderlich!

Bayern startet ebenfalls mit öffentlichen Zuschüssen in den Herbst: Ab dem 15.11.2024 die hauseigene Ladeinfrastruktur für den E-Güterverkehr fördern lassen!

Die Elektromobilität leistet auch im Bundesland Bayern einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung kommt dabei auch der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs eine wachsende Bedeutung zu. Ziel dieses Förderprogramms ist es, für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden. 

Fördergegenstand

  • Die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. 

Antragstellung bis zum 15.01.2025 erforderlich!

Wir begleiten Sie gerne im Teilnahmeprozess. Sie erhalten von uns alle relevanten Informationen rund um die Antragstellung, zu allen technischen Anforderungen und Förderbedingungen. Ebenso beantworten wir Ihre Fragen zu den Themen Depotladen in Kombination mit (vorhandenen) PV-Anlagen, Speichern und regelbasierten, dynamischen Lastmanagement